BERUFSANERKENNUNG

Information zur Berufsanerkennung
Подтверждение профессионального образования
الاعتراف المهني
Recognition of professional qualifications

Information zur Berufsanerkennung

Ausländische Fachkräfte, die in Sachsen-Anhalt als Ingenieure arbeiten wollen, können die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beantragen. Das gilt im Übrigen auch für Absolventen und Berufseinsteiger aus Deutschland. Die Ingenieurkammer ist in Sachsen-Anhalt dafür die zuständige Stelle (Behörde). Sie ist auch mit dem Einheitlichen Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt verknüpft, der für Bürder aus EU-Mitgliedstaaten umfangreiche Verfahren, wie zur beruflichen Niederlassung, der Berufsanerkennung oder der Berufsausübung gemeinsam mit den zuständigen Behörden koordiniert.

Grundlage

Ingenieuren mit ausländischen Berufsabschlüssen und Qualifikationen ist es grundsätzlich möglich, eine berufliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt auszuüben. Das kann jedoch nur mit der Berufsbezeichnung des Herkunftslandes, in dem dieser Abschluss erworben wurde, in Landessprache geschehen. Die geschützte Berufsbezeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung darf jedoch nur führen bzw. benutzen, wer die Vergleichbarkeit der jeweiligen Abschlüsse prüfen ließ und die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" erhielt. Grundlage für die Genehmigung ist das Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG LSA).


Abschlüsse und Bewerbungen

Um Unternehmen die Einschätzung der ausländischen Qualifikationen zu erleichtern, können diese Abschlüsse verglichen werden, um möglicherweise den inländischen Abschlüssen gleichgestellt zu werden. Teilweise, gerade in sicherheitsrelevanten Berufszweigen, ist die Bezeichnung "Ingenieur" oder "Beratender Ingenieur" für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten erforderlich. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gibt darüber Auskunft.
Interessenten können Zeugnisbewertungen bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen. Eine solche sogenannte zweckfreie Bescheinigung ist jedoch lediglich eine Einschätzung der ausländischen Qualifikation und keine berufliche Anerkennung. Sie erlaubt nicht das Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung.


Anerkennungs-Finder

Zur Orientierung ausländischer Fachkräfte für die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse stellt das Bundesministerium für Forschung und Bildung das Internetportal "Anerkennung in Deutschland" zur Verfügung. Diese informiert zum Anerkennungsgesetz des Bundes gibt Auskunft zu rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung.

Anerkennung in Deutschland

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)


Haben Sie einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten als Ingenieur in Deutschland tätig werden?

Bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt können Sie Ihren im Ausland erworbenen akademischen Ingenieurabschluss mit den Anforderungen an einen deutschen Ingenieurberuf auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Die Anerkennung oder Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein wichtiger Schritt für die berufliche Integration. Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten und das Antragsverfahren.

Die Antragsunterlagen stellen wir Ihnen hier im pdf-Format in deutscher Sprache (Amtssprache) zur Verfügung. Zu weiteren Fragen nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf unter der Telefon-Nr. 0391 62889-60 oder besuchen Sie uns in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Wir helfen Ihnen gern weiter.


Kontakt per E-Mail