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Seit 2014 neue Förderrichtlinie
Mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer
Die Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) hat konkrete Konzepte für anspruchsvolle energetische Sanierungen im Gebäudebestand zum Ergebnis und führt durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu unmittelbarer Einsparung von Energie und insbesondere CO2-Emissionen. Sie trägt dazu bei, die nationalen und internationalen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Mit dem Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung soll das energiepolitische Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebestands in 2050 unterstützt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.
Was hat sich geändert? Hier einige Aspekte: