NEWS

27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" startet
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt
19.10.2023
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt

19.12.2016

Unterschwellenvergabe- Ordnung (UVgO)


Wie bereits informiert, hat die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) sowie anderen Kammern und Verbänden der Freien Berufe in einer gemeinsamen Stellungnahme gefordert, freiberufliche Leistungen im Unterschwellenbereich nicht in den Geltungsbereich einer neuen UVgO einzubeziehen.

Wie zwischenzeitlich aus dem BMWi zu erfahren war, sollen freiberufliche Leistungen nicht mehr in die UVgO einbezogen werden. Es soll in Anlehnung an Teil 2.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 55 BHO eine Bestimmung aufgenommen werden, welche lediglich klarstellt, dass freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Eine weitergehende Regelung zur Anwendung von Vorschriften der VgV ist nicht enthalten. Somit bleiben die Länder weiterhin im Rahmen ihrer haushaltrechtlichen Regelungen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte zuständig.


Mitgliederinformation Bundesingenieurkammer (BA)

PDF-DateiAnmeldung Tag der Ingenieure Sachsen-Anhalt 2023