NEWS

27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" startet
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt
19.10.2023
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt

29.11.2017

Neue BAFA-Richtlinie tritt in Kraft


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Bundesanzeiger vom 07.11.2017 die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude für das Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) veröffentlicht. Sie tritt zum 01.12.2017 in Kraft.

Entgegen den Stellungnahmen und Gesprächen der Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten wurde darin der Kreis der Energieberater erweitert. Zum Förderprogramm können jetzt alle Energieberater zugelassen werden, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Dabei hat das BMWi, die Kriterien an die Unabhängigkeit der Energieberater geändert, bzw. diese durch eine "unabhängige Beratung" ersetzt.

In den vorab mit dem BMWi geführten Gesprächen wurde als Ursache für dieses Umdenken seitens des BMWi u.a. auch der Umstand genannt, dass sich Ingenieure - wohl dank anderweitiger guter Auftragslage - mittlerweile auf andere Gebiete als auf die BAFA-Beratung konzentrieren und die Zahl der BAFA-Beratungen u.a. auch deshalb rückläufig sei. Die Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele sei jedoch nur mit einer höheren Zahl an Beratungen und entsprechenden Sanierungsmaßnahmen zu erreichen.

Nach der neuen Richtlinie haben sich die Energieberater durch Selbsterklärung gegenüber dem BAFA zu verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Für die Zulassung benötigen Energieberater eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt. Der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird ausdrücklich als richtlinienkonforme Darstellung der Ergebnisse einer Energieberatung anerkannt.

Die "BAFA-Richtlinie" ist hier abrufbar.

Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem Link.

 www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung...