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22.03.2024
Land ändert Bauordnung
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26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
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Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
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13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
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Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
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19.10.2023
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt

29.11.2017

Sicheres Bauen weiterhin möglich

Pressemitteilung BIngK vom 23.11.2017

Vertreter der Kammern und Verbände zur gemeinsamen Erklärung ein System zur Ausschreibung und Bestellung von Bauprodukten
Vertreter der Kammern und Verbände zur gemeinsamen Erklärung ein System zur Ausschreibung und Bestellung von Bauprodukten
[Berlin, 23.11.2017] In einer gemeinsamen Erklärung haben heute Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer sowie Verbände der Bausachverständigen, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Baustoffhandels und der Baustoffhersteller ein System zur Ausschreibung und Bestellung von Bauprodukten vorgestellt. Mit diesem System ist sicheres Bauen in Deutschland auch weiterhin möglich. Es erlaubt bis zur vollständigen Harmonisierung der europäischen Normen die Einhaltung und den Nachweis bauordnungsrechtlicher Anforderungen an ein Bauwerk.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatte 2014 zu einem Verbot des in Deutschland gebräuchlichen "Ü-Zeichens" für CE-gekennzeichnete Bauprodukte geführt. Um dennoch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an ein Bauwerk zu gewährleisten, können jetzt privatrechtliche Anforderungsdokumente verwendet werden. Hier werden bereits bei der Ausschreibung bzw. Beschaffung für das jeweilige Bauprodukt die entsprechenden Leistungsmerkmale sowie dessen Gütesicherung festgelegt, die zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen in Herstellererklärungen oder Gutachten nachzuweisen sind.

Die jeweiligen Anforderungsdokumente können außerdem zur Grundlage von Verträgen und der Bestell- und Lieferunterlagen von Leistungen zur Bauausführung gemacht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass von der Planung bis zur Ausführung alle bauaufsichtlich notwendigen Beschreibungen, Nachweise und Bestätigungen von Bauproduktherstellern und Bauunternehmen für den Bauherrn und die Baubehörde vorliegen.

Hintergrund:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) C-100/13 vom 16.10.2014 stellt klar, dass an europäisch harmonisierte, CE-gekennzeichnete Bauprodukte keine zusätzlichen staatlichen nationalen Anforderungen gestellt werden dürfen. Diese wurden bisher in Deutschland zusätzlich durch das sogenannte "Ü-Zeichen" ausgewiesen.

PDF-DateiGemeinsame Erklärung vom 23.11.2017 und Muster Anforderungsdokument