NEWS

27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" startet
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt
19.10.2023
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt

12.03.2018

Neue Gewerbeabfallverordnung in Sachsen-Anhalt

Neue bürokratische Herausforderung für rund 18.000 Gewerbebetriebe allein in Sachsen-Anhalt

Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung stehen für Unternehmen einige Änderungen an. Die Novelle der Verordnung erhöht die Anforderungen und zielt auf ein umfangreiches Umdenken und Handeln der Abfallerzeuger sowie der Abfallentsorger hin. Im August 2017 trat die bundesweit gültige Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Ziel ist es, gewerbliche Siedlungsabfälle aus Betrieben sowie Bau- und Abbruchabfälle in stärkerem Maße zu verwerten und Restabfallmengen zu reduzieren. Erstmals zum 31.03.2018 müssen, bis auf wenige Ausnahmen, alle Gewerbeunternehmen einen Nachweis darüber führen, wie Sie ihre, in der Verordnung nach Sorten eingestuften Abfälle, getrennt erfassen, und einer Wiederverwertung zuführen. 90% Getrennthaltungsquote zur Wiederverwertung - das ist der Anspruch des Gesetzgebers.

Sind diese Quoten mit eigenen Mitteln nicht zu erreichen, sind die Abfälle, ebenfalls dokumentiert, zugelassenen Vorbehandlungsanlagen zuzuführen. Nur in Fällen jährlicher Kleinstmengen, oder der nachgewiesenen technischen oder wirtschaftlichen Unzumutbarkeit entfällt die Pflicht zur Getrennthaltung der benannten Abfallfraktionen.

Dieser Idee im Sinne einer nachhaltigen Umwelt kann eigentlich jeder folgen, doch die Umsetzung ist kompliziert und kostenintensiv. Für die Nachweisführung des ordnungsgemäßen Umgangs mit der Verordnung besteht eine umfangreiche Beweispflicht. So bestehen besondere Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Sammelplätzen und Behandlungsanlagen. Der Nachweis der Getrennthaltungsquote ist erstmalig zum 31.03.2018 für das Vorjahr zu erbringen und darf nur durch Umweltgutachter oder durch öffentlich bestellte Sachverständige erfolgen. Auch die Dokumentation der Sammlung und Entsorgung muss zur behördlichen Anerkennung nach besonderen Vorgaben erfolgen.

Da die Nichteinhaltung der Gewerbeabfallverordnung mit einer ganzen Reihe möglicher Strafen verbunden sein kann, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig bei Ihren Entsorgungsunternehmen, den zuständigen Kammern oder Umweltbehörden zu informieren.


Quelle: Dr. Kersten & Partner