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27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" startet
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
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Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt
19.10.2023
Energieberatertreffen Sachsen-Anhalt

22.09.2016

Sachsen-Anhalt ENERGIE

Eine Information der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zum Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE

Mit Sachsen-Anhalt ENERGIE unterstützen das Land Sachsen-Anhalt und die Europäische Union Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 500.000 Euro).

Gefördert werden als Teil der Gesamtmaßnahme u. a. auch Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme unter Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Voraussetzung hierfür ist, dass diese mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.

So ist z. B. die Förderung von Gas-KWK möglich, wenn für diese Anlage ein leitungsgebundener Gasliefervertrag mit mindestens 50 Prozent erneuerbarem Gas, z. B. klassisches Biogas oder Windgas aus Power-to-Gas, vorliegt.

Voraussetzung für die Förderung eines Projektes mit einem Zuschuss aus Sachsen-Anhalt ENERGIE ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen. Das Unternehmen muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen.

Tipp: Beratungsleistungen, die vor Antragseingang erfolgen und von dem beantragten Vorhaben abgrenzbar sind, können über das Beratungsprogramm für Unternehmen gefördert werden. Informationen zu diesem Programm finden Sie im Internetauftritt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Mehr Informationen zum Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE und die Unterlagen finden Sie hier.

Sie haben Fragen? Die Experten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.