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29.01.2018 - Weimar

Neue Planungs- und Vertragsansätze - Die Planungsvertragsreform im BGB 2018

Mit dem neuen Bauvertragsrecht werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ganz spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch für den Planervertrag eingeführt, die für Verträge ab dem 01.01.2018 verbindlich gelten.

Das Seminar will zum Grundverständnis der ganz neuen Zusammenhänge zwischen der HOAI 2013 und den reformierten übergeordneten planungs- und bauvertraglichen Regelungen des BGB 2018 beitragen und Hinweise dazu geben, wie in der Praxis gearbeitet werden könnte und welche Honorar- und Haftungsfallen sich neu auftun können.

Ab dem 01.01.2018 zu vereinbarende Planungen müssen zweistufig verlaufen. Der traditionellen HOAI Phasen mit den Leistungsphasen 1 bis 9 ist per Gesetz eine "Leistungsphase 0" vorgeschaltet, die sogenannte Zielfindungsphase, zu der der Planer auch eine (!NEU!) Kosteneinschätzung abgegeben muss. Ferner bestimmt das neue BGB ein weitgehendes Weisungsrecht für den Auftraggeber, das sich (!NEU!) auch auf den Planer bezieht. Ohne ausreichende Vorsorge läuft der Planer Gefahr, von Anfang an leer auszugehen, denn das BGB 2018 bestimmt auch ein gänzlich neues Kündigungsrecht.

Was als Verbraucherschutz deklariert ist, läuft Gefahr, dem Planer weitere Risiken und Haftungen aufzubürden.

Zielgruppen:
PlanerInnen, IngenieurInnen, ArchitektInnen, InnenarchitektInnen, TechnikerInnen, ObjektüberwacherInnen, BauleiterInnen, ProjektsteuererInnen, BauprojektmanagerInnen, Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, BürgermeisterInnen, DezernentInnen, AmtsleiterInnen, ReferatsleiterInnen und MitarbeiterIinnen, die mit der Planung und Durchführung von Bauvorhaben befasst sind

Veranstaltungsort:
WBA Bauhaus Weiterbildungsakademie Weimar e.V.
Coudraystraße 13A
99423 Weimar


 www.wba-weimar.de/seminare