Neues Bauvertragsrecht ab 01.01.2018

Ab 01.01.2018 tritt das neue BGB-Bauvertragsrecht in Kraft mit strukturellen Änderungen in der Gliederung des bisherigen Werkvertragsrechts und rechtlichen Änderungen sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite.

Mit dem Seminar soll zunächst ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen vermittelt werden. Hierbei soll gleichzeitig ein Vergleich mit dem bisherigen Recht stattfinden. Hierzu zählen beispielhaft Änderungen in der kaufrechtlichen Mängelhaftung für Baustoffe, die Behandlung von Abschlagszahlungen und Sicherheiten während der Bauphase, die Einführung des Ingenieur- und Architektenvertrages sowie des Verbraucherbauvertrages in das BGB.

Anhand von Beispielfällen sollen die Teilnehmer für die zu erwartenden Streitfragen aufgrund der Gesetzesformulieren sensibilisiert werden und Praxistipps bei der zukünftigen Vertragsgestaltung erhalten.

Während des Seminars können jederzeit Praxisfragen, die bei Anwendung des neuen Gesetzes auftreten, gemeinsam diskutiert werden.

Neben dem Vortrag wird ein Skript mit einer Synopse des alten und neuen Rechts den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Referent: Fischer Rechtsanwalts AG, Fachanwaltskanzlei für Bau- und Architektenrecht, Große Diesdorfer Str. 5, 39108 Magdeburg

Art:Seminar
Gebühren:Mitglieder:
andere:
60.00 €
110.00 €
Datum:19.02.2018,  13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Ort:Roncallihaus
Max-Josef-Metzger-Straße 12/13
39104 Magdeburg
Kontakt:Anna-Katharina Köhler
Telefon: 03916288950
Fax: 03916288999
E-Mail: koehler@ing-net.de


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