Das künftige Gebäudeenergiegesetz wird die DIN V 18599 in der Fassung vom Oktober 2016 als Nachweisregel für den Wohn- als auch Nichtwohnbau (Neu- als auch Altbau) heranziehen. Für den Wohnungsbau sollen die beiden alten Bilanznormen (DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) spätestens bis Ende 2018 zurückgezogen und durch den neuen Teil 12 zur DIN V 18599 abgelöst werden.
Die DIN V 18599 bezieht sich nicht mit allen 12 Teilen auf den Wohnungsbau. So beschäftigen sich der Teil 3, 4 und 7 mit der Bilanzierung des Nichtwohnbaus (Klimatisierung und Beleuchtung). Im Vergleich zur DIN V 4701-10 gibt es eine Reihe von Bilanzierungsunterschieden. Einige lassen sich einfach aus den Eingabe werten identifizieren, andere können nicht ohne weiteres identifiziert werden, da die Bilanzierungssystematik sich unterscheidet.
Folgende Inhalte werden behandelt:
Art: | Seminar | |
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Gebühren: | Mitglieder: andere: | 95.00 € 175.00 € |
Datum: | 23.05.2018, 09:30 Uhr - 16:30 Uhr | |
Ort: | InterCity Hotel Magdeburg Bahnhofstr. 69 39104 Magdeburg | |
Kontakt: | Anna-Katharina Köhler Telefon: 0391 6288950 Fax: 0391 6288999 E-Mail: koehler@ing-net.de |