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16.07.2024
Ingenieure fordern Förderung der Lebenszyklusbetrachtung
16.07.2024
E-Rechnung für Unternehmen verpflichtend ab 2025
01.07.2024
Beratungstag für Existenzgründende
24.06.2024
MINT-MACHEN-Festival sorgt für Technikbegeisterung
20.06.2024
Feierliche Wiedereröffnung der Hyparschale Magdeburg
14.06.2024
Einführung Digitale Baugenehmigung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
11.06.2024
anotHERVIEWture AWARD 2024
06.06.2024
Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip
21.05.2024
Klara Geywitz besucht Politischen Abend der BIngK
14.05.2024
Honorarpolitik im Sachverständigenwesen mitverantwortlich für Nachwuchs- und Fachkräftemangel
06.05.2024
FAQ-Liste zum Lieferkettengesetz
19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch

08.09.2023

Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer ist jetzt auch Gütestelle

Der Präsident des Landgerichts Magdeburg hat mit Schreiben vom 01. September 2023 auf Antrag des Präsidenten der Ingenieurkammer den Schlichtungsausschuss als sog. Gütestelle gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt.

Diese Anerkennung hat zur Folge, dass aus Vergleichen, die von den jeweiligen Parteien vor dem Schlichtungsausschuss abgeschlossen werden, unmittelbar die Zwangsvollstreckung erfolgen kann.

Bisher war es so, dass Forderungen, die den Gegenstand eines vor dem Schlichtungsausschuss geschlossenen Vergleichs darstellten, gesondert vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden mussten, wenn die zur Zahlung verpflichtete Partei ihrer Verpflichtung aus dem Vergleich nicht nachkam.

Einer gesonderten, zeit- und kostenaufwändigen Zahlungsklage vor den Gerichten bedarf es jetzt nicht mehr.

Die dem Schlichtungsausschuss mit der Anerkennung zusätzlich verliehene Kompetenz bedeutet für die Beteiligten an einem dort geschlossenen Vergleich eine deutliche Ersparnis an Zeit- und Geldaufwand. Nicht zuletzt bringt die Möglichkeit der unmittelbaren Zwangsvollstreckung gerade dann, wenn die Entwicklung der Zahlungsfähigkeit einer aus dem Vergleich zur Zahlung verpflichteten Partei fraglich ist, der Gläubigerseite eine erhebliche Reduzierung des möglichen Insolvenz-Risikos.

Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt appelliert daher an die Mitglieder:
Nutzen Sie das Angebot der Kammer und wenden Sie sich im Streitfall mit einem Antrag an unseren Schlichtungsausschuss. Mit seiner kompetenten juristischen und fachlichen Besetzung kann er Streitigkeiten, die sich aus Ihrer Berufsausübung ergeben, schnell und preiswert verhandeln und vor allem auch die einvernehmliche, wirtschaftlich sichere Beendigung eines Streits herbeiführen.

Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen gern Frau Annette Waschk, Assistentin der Geschäftsführung, per E-Mail: waschk@ing-net.de oder per Telefon: 0391 / 62889-30 zur Verfügung.

Dr. Michael Benndorf
Vorsitzender des Schlichtungsausschusses