29.11.2023
Mit den Verordnungen (EU) 2023/2495 – 2497 und 2023/2510 vom 16.11.2021 werden die EU-Schwellenwerte für Vergaben erneut angehoben.
Die Europäische Kommission hat diese Änderungen am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU (OJ L – C/2023/7642) veröffentlicht. Demnach gelten ab dem 01.01.2024 folgende Schwellenwerte:
Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) und Konzessionsvergabe (2014/23/EU)
Bauleistungen: 5.538.000 EUR statt bisher 5.382.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen
– oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Einrichtungen: 143.000 EUR statt bisher 140.000 EUR
– übrige öffentliche Auftraggeber: 221.000 EUR statt bisher 215.000 EUR
Konzessionen: 5.538.000 EUR statt bisher 5.382.000 EUR
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
Bauleistungen: 5.538.000 EUR statt bisher 5.382.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 EUR statt bisher 431.000 EUR
Die Anpassung der Schwellenwerte erfolgt turnusmäßig alle zwei Jahre.