SACHVERSTÄNDIGE

ÖFFENTLICH BESTELLTE UND VEREIDIGTE SACHVERSTÄNDIGE

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist Bestellungskörperschaft im Sinne des § 36 Gewerbeordnung und § 16 Abs. 1 Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Liste der durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist hier, aufgeschlüsselt nach Sachgebieten, veröffentlicht. Sachverständige, die als Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt durch eine andere Körperschaft des Öffentlichen Rechts bestellt wurden, sind ebenfalls aufgeführt.

ANERKANNTE SACHVERSTÄNDIGE

Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt werden hier in der Liste gemäß § 16 Abs. 1, Satz 1, Nr. 5h Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG LSA) und auf der Grundlage der "Ordnung der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt", aufgeschlüsselt nach Sachgebieten, geführt.

ZERITIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE

Zertifizierte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt besitzen eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und werden hier in einer Liste auf der Grundlage der "Ordnung der zertifizierten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt", aufgeschlüsselt nach Sachgebieten, geführt.

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