NEWS

24.06.2024
MINT-MACHEN-Festival sorgt für Technikbegeisterung
20.06.2024
Feierliche Wiedereröffnung der Hyparschale Magdeburg
14.06.2024
Einführung Digitale Baugenehmigung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
11.06.2024
anotHERVIEWture AWARD 2024
06.06.2024
Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip
21.05.2024
Klara Geywitz besucht Politischen Abend der BIngK
14.05.2024
Honorarpolitik im Sachverständigenwesen mitverantwortlich für Nachwuchs- und Fachkräftemangel
06.05.2024
FAQ-Liste zum Lieferkettengesetz
19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen

06.05.2024

FAQ-Liste zum Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz, vollständiger Name „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)“, vom 11.06.2021 verpflichtet die Unternehmen grundsätzlich dazu, gegen Menschenrechtsverletzungen im eigenen Geschäftsbereich und entlang seiner Lieferketten vorzugehen. Das Gesetz gilt seit 2023 zunächst für deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Theoretisch betrifft es aber alle Unternehmen, die Teil einer Lieferkette sind.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern die wichtigsten Fragen von KMU in einer FAQ-Liste veröffentlicht.

Die Veröffentlichung kann unter folgendem Link abgerufen werden:

 https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/faq_zusammenarbeit_lieferketten.pdf?__blob=publicationFile&v=6