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16.07.2024
Ingenieure fordern Förderung der Lebenszyklusbetrachtung
16.07.2024
E-Rechnung für Unternehmen verpflichtend ab 2025
01.07.2024
Beratungstag für Existenzgründende
24.06.2024
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20.06.2024
Feierliche Wiedereröffnung der Hyparschale Magdeburg
14.06.2024
Einführung Digitale Baugenehmigung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
11.06.2024
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06.06.2024
Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip
21.05.2024
Klara Geywitz besucht Politischen Abend der BIngK
14.05.2024
Honorarpolitik im Sachverständigenwesen mitverantwortlich für Nachwuchs- und Fachkräftemangel
06.05.2024
FAQ-Liste zum Lieferkettengesetz
19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
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13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch

16.07.2024

E-Rechnung für Unternehmen verpflichtend ab 2025

iStock/ Andrey Popov
iStock/ Andrey Popov
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst.

Nun hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für inländische Unternehmer ab dem 1. Januar 2025 vorgelegt. Unternehmen und damit auch Ingenieurbüros müssen ab diesem Zeitpunkt elektronische Rechnungen empfangen und rechtssicher archivieren können.

Die elektronische Rechnungstellung im B2B-Bereich ist ab dann nicht länger an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft. Ausnahmen gelten für bestimmte steuerfreie Umsätze oder bei Kleinbetragsrechnungen. Rechnungen an Endverbraucher (B2C) benötigen allerdings weiter deren Zustimmung für die elektronische Rechnungstellung.

Grundsätzlich ist bei einer E-Rechnung eine elektronische Rechnung gemeint, die in einem vorgegebenen Format (strukturierter XML-Datensatz) erstellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet wird. Dieses Format muss die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglichen (nach Richtlinie 2014/55/EU). Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine reine PDF-Datei nicht als E-Rechnung gilt.

Neben dem Empfang und der Archivierung soll dann ab 01.01.2027 auch die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 € gelten, ab 2028 dann für alle Unternehmen. Dementsprechend führt nach aktuellem Stand kein Weg an der E-Rechnung vorbei.

Diese Veränderung hat damit weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsprozesse. So bieten sich erhebliche Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung. Zugleich bringt die Umstellung auf E-Rechnungen auch Herausforderungen wie die Datenschutzfragen oder die Notwendigkeit, Mitarbeiter auf neue Prozesse umzuschulden, mit sich.

Hierzu wird die Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt (www.ingak-st.de) in Kürze Schulungsangebote für ihre Mitglieder und Interessenten anbieten.

Über den weiteren Fortgang halten wir Sie selbstverständlich ebenfalls auf dem Laufenden.

Weitere Informationen finden Sie schon jetzt auf der Website des Bundsministeriums des Inneren und für Heimat.

 Was ist eine E-Rechnung?