Aufgaben der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und setzt die hoheitlichen Aufgaben des Ingenieurgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt um.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt setzt sich für den Berufsstand und den Verbraucherschutz ein, durch
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt berät
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist
Die Ingenieurkammer untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Sie wurde 1991 für Ingenieurinnen und Ingenieure als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet und hat ihren Sitz in Magdeburg.
In Deutschland sind in allen sechzehn Bundesländern Ingenieurkammern eingerichtet. Mit ihren ca. 1500 Mitgliedern ist die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als berufsständische Selbstverwaltung die Interessenvertretung der Ingenieurinnen und Ingenieure in Sachsen-Anhalt.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt steht Ingenieurinnen und Ingenieuren aller Fachrichtungen offen. Sie vertritt die Interessen aller Ingenieurfachrichtungen gegenüber der Landesregierung und Institutionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung und versteht sich damit als große Kammer. Die Ingenieurkammer finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie über Gebühren.
Mitglieder der Ingenieurkammer sind
Haben Sie Fragen rund um die Berufsausübung oder zur Mitgliedschaft?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt fördert- die Ingenieurtätigkeit im Interesse der Allgemeinheit, des wissenschaftlichen Fortschritts und der Technik sowie zum Schutz der Umwelt,
- die beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder,
- die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder,
- das Sachverständigenwesen.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt setzt sich für den Berufsstand und den Verbraucherschutz ein, durch
- das Führen der Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, das Führen des Verzeichnisses der Gesellschaften mit Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieuren, der Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit, der Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner sowie der Liste der freiwilligen Mitglieder und Interessenten,
- die Vergabe der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder "Ingenieurin",
- die öffentliche Bestellung von Sachverständigen und deren Vereidigung,
- die Ausstellung von Bescheinigungen, die für die Berufsausübung benötigt werden.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt berät
- die Ingenieurinnen und Ingenieure in Fragen der Berufsausbildung und Berufsausübung,
- im Wettbewerbswesen und überwacht die Übereinstimmung der Verfahrensbedingungen mit den bundes-, landes- und berufsrechtlichen Vorschriften,
- in Angelegenheiten des Ingenieurwesens und der Ingenieurinnen und Ingenieure.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist
- an das Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern als Versorgungseinrichtung im Rentenalter angegliedert und ist außerdem
- Schlichtungsstelle/ Gütestelle
- Geschäftsstelle für die Berufsgerichtsbarkeit
Die Ingenieurkammer untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Sie wurde 1991 für Ingenieurinnen und Ingenieure als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet und hat ihren Sitz in Magdeburg.
In Deutschland sind in allen sechzehn Bundesländern Ingenieurkammern eingerichtet. Mit ihren ca. 1500 Mitgliedern ist die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als berufsständische Selbstverwaltung die Interessenvertretung der Ingenieurinnen und Ingenieure in Sachsen-Anhalt.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt steht Ingenieurinnen und Ingenieuren aller Fachrichtungen offen. Sie vertritt die Interessen aller Ingenieurfachrichtungen gegenüber der Landesregierung und Institutionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung und versteht sich damit als große Kammer. Die Ingenieurkammer finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie über Gebühren.
Mitglieder der Ingenieurkammer sind
- Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure
- angestellte oder beamtete Ingenieurinnen und Ingenieure
- selbständig freiberuflich tätige Ingenieurinnen und Ingenieure
- gewerblich tätige Ingenieurinnen und Ingenieure.
Haben Sie Fragen rund um die Berufsausübung oder zur Mitgliedschaft?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle stehen Ihnen gern zur Verfügung.