Qualifizierte Vergabeberatende (BIngK)
Ingenieurinnen und Ingenieure bieten qualifizierte Beratung bei der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen
Vergaben von Bau- und Planungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber sind komplexe Verfahren, die neben Kenntnissen des Ablaufes und zu rechtlichen Hintergründen auch ein hohes Maß praktischer Erfahrung erfordern. Diese Abläufe geraten ins Stocken, wenn Erfahrungen fehlen, Verfahren vielleicht zu formalisiert oder z. B. mit unpassenden Eignungs- oder Zuschlagskriterien versehen wurden. Verzögerungen dieser Art aus denen wirtschaftliche Risiken für alle am Projekt Beteiligten erwachsen können, belasten Auftraggeber wie Auftragnehmer gleichermaßen. Aber sie sind vermeidbar.
Mit der Fortbildung von Ingenieurinnen und Ingenieure zu qualifizierten Vergabeberatenden soll in den Verfahren die Brücke von verfahrensrechtlichen Vorgaben und vergabepraktischen Aspekten geschlagen werden. Vor dem Hintergrund, dass auch künftig Vergabeverfahren nicht einfacher werden, haben mehrere Länderingenieurkammern eine Kooperationsvereinbarung für eine Fortbildung und Qualifikation abgeschlossen, nach der Ingenieurinnen und Ingenieure die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Qualifizierte Vergabeberaterin (BIngK)“ bzw. „Qualifizierter Vergabeberater (BIngK)“ erhalten können.
Kammermitglieder, die diese Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben, werden auf Mitteilung der jeweiligen Länderkammer auch von der Bundesingenieurkammer (BIngK) in einem zentralen Verzeichnis geführt. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat sich der Kooperationsvereinbarung angeschlossen und bietet diese Fortbildung an.
Nähere Informationen erhalten Sie Ihrem Ansprechpartner bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Vergaben von Bau- und Planungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber sind komplexe Verfahren, die neben Kenntnissen des Ablaufes und zu rechtlichen Hintergründen auch ein hohes Maß praktischer Erfahrung erfordern. Diese Abläufe geraten ins Stocken, wenn Erfahrungen fehlen, Verfahren vielleicht zu formalisiert oder z. B. mit unpassenden Eignungs- oder Zuschlagskriterien versehen wurden. Verzögerungen dieser Art aus denen wirtschaftliche Risiken für alle am Projekt Beteiligten erwachsen können, belasten Auftraggeber wie Auftragnehmer gleichermaßen. Aber sie sind vermeidbar.
Mit der Fortbildung von Ingenieurinnen und Ingenieure zu qualifizierten Vergabeberatenden soll in den Verfahren die Brücke von verfahrensrechtlichen Vorgaben und vergabepraktischen Aspekten geschlagen werden. Vor dem Hintergrund, dass auch künftig Vergabeverfahren nicht einfacher werden, haben mehrere Länderingenieurkammern eine Kooperationsvereinbarung für eine Fortbildung und Qualifikation abgeschlossen, nach der Ingenieurinnen und Ingenieure die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Qualifizierte Vergabeberaterin (BIngK)“ bzw. „Qualifizierter Vergabeberater (BIngK)“ erhalten können.
Kammermitglieder, die diese Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben, werden auf Mitteilung der jeweiligen Länderkammer auch von der Bundesingenieurkammer (BIngK) in einem zentralen Verzeichnis geführt. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat sich der Kooperationsvereinbarung angeschlossen und bietet diese Fortbildung an.
Nähere Informationen erhalten Sie Ihrem Ansprechpartner bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
VIDEO zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung
Ansprechpartner
Steffen Lesche
T: 0391 62889-40
E: lesche@ing-net.de
Steffen Lesche
T: 0391 62889-40
E: lesche@ing-net.de