Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das von den Kammermitgliedern höchste gewählte Beschlussorgan der Selbstverwaltungskörperschaft der Ingenieure in Sachsen-Anhalt. Auf der Grundlage des Ingenieurgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wird sie für jeweils fünf Jahre gewählt.
In der siebten Legislaturperiode (2022 - 2027) besteht die Vertreterversammlung aus 17 Vertretern, die den in der Satzung festgelegten vier verschiedenen Fachrichtungen angehören. Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand sowie den Präsidenten und bildet Ausschüsse zu relevanten Fachthemen.
In der siebten Legislaturperiode (2022 - 2027) besteht die Vertreterversammlung aus 17 Vertretern, die den in der Satzung festgelegten vier verschiedenen Fachrichtungen angehören. Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand sowie den Präsidenten und bildet Ausschüsse zu relevanten Fachthemen.
© Bildnachweis: IKST/ Alina Bülter