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Nachweise Ihrer Weiterbildung

Die Fort- und Weiterbildung ist nicht nur im Bereich des Ingenieurwesens unabdingbar. Lebenslanges Lernen und berufsbegleitendes Aneignen von fachlichen Kompetenzen sind für diesen Berufsstand selbstverständlich. Sie stellen die Qualitätssicherung beim Erbringen von Ingenieurleistungen dar. Daher wurde die Fort- und Weiterbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren vom Gesetzgeber des Landes als ein zentrales Merkmal im Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankert und ist damit originäre Aufgabe der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

Um die Bedeutung von Weiterbildung hervorzuheben, hat die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eine
Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung erlassen in der eine Weiterbildungspflicht der Kammermitglieder verankert ist. Die Kammer wurde autorisiert, diese Pflicht quantitativ zu überwachen. Der Weiterbildungsnachweis erfolgt durch die Mitglieder eigenverantwortlich und kann bei Bedarf von ihnen auch als Weiterbildungsdokumentation gegenüber potentiellen Auftraggebern genutzt werden.


Wer unterliegt der Nachweispflicht?
  • alle Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt mit aktiver Berufsausübung
  • Sachverständige, die durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellt und vereidigt wurden

Wieviel Nachweis muss erbracht werden?
Den Umfang der erforderlichen Weiterbildungsnachweise regelt die Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.


Wie kann ich meiner Nachweispflicht nachkommen?
Die Nachweispflicht regelt ebenfalls die Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Darin heißt es unter anderem:


Der Nachweis der Fort- und Weiterbildung erfolgt durch eigenverantwortliche Eintragung in das von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellte Onlineportal. Die Mitglieder sind für die Richtigkeit der Eintragungen verantwortlich. Die Eintragungen für ein Kalenderjahr sind zeitnah, spätestens bis zum 31.01. des darauffolgenden Jahres vorzunehmen.

  • Das Erbringen der Nachweispflicht erfolgt über das Hochladen der Nachweise auf dieser Homepage (=Onlineportal).

  • Zum Hochladen der Nachweise wird das entsprechende Dokument (Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Bildungsträgers) im PDF-Format (kleiner 1 MB) benötigt.

  • Im internen Bereich Mitglieder können die Dokumente unter dem Button "Nachweise Ihrer Weiterbildung" geladen, beschrieben und verwaltet werden. Für den Login sind die bekannen Daten zu nutzen. Bei Bedarf erfragen Sie diese in der Geschäftsstelle.

  • Das Kammermitglied entscheidet beim Hochladen der Dokumente, welche Nachweise auf der „Visitenkarte“ zur Person in der Ingenieursuche angezeigt werden. (Hinweis: Zum Prüfen der Nachweispflicht werden alle hochgeladenen Dokumente berücksichtigt.)


Welche Weiterbildungsformate werden anerkannt?
Anerkannt werden alle durch die Ordnung bestimmten Nachweise, insbesondere
  • Seminare, auch in Form von E-Learning und Webinaren
  • Fachvorträge
  • Lehrgänge
  • Tagungen, Workshops, Symposien
  • Kolloquien
  • In-House-Schulungen
  • Fachexkursionen

Kann ich von der Nachweispflicht befreit werden?
Von der Nachweispflicht befreit werden kann nur, wer den Beruf aus persönlichen Gründen, zum Beispiel wegen längerer Krankheit oder Elternzeit, nicht ausübt. Die Befreiung von der Nachweispflicht kann formlos in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beantragt werden, sollten entsprechende Voraussetzungen vorliegen.

© Bildnachweis: iStock/ Matej Kastelic




Author image Ansprechpartnerin
Monique Deutscher
T: 0391 62889-90
E: deutscher@ing-net.de