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Ingenieurversorgung

Das Versorgungswerk für Ingenieurinnen und Ingenieure!
Aufgabe
Ingenieurversorgungen oder auch Versorgungswerke für Ingenieurinnen und Ingenieure sind berufsständische Einrichtungen zur Versorgung im Alter, bei voller oder teilweiser Berufsunfähigkeit und zur Versorgung von Hinterbliebenen der Kammermitglieder.

Organisation
Versorgungswerke unterstehen der Rechtsaufsicht des jeweiligen Landes und der Versicherungsaufsicht der zuständigen Landesbehörde. Sie sind eine selbst verwaltete Einrichtung des Berufsstandes der Ingenieure. Dem Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern, das bereits 1995 gegründet wurde, haben sich mehrere Ingenieurkammern angeschlossen. Seit dem 01.01.2002 ist auch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Sie ist mit zwei Mitgliedern im Vertretergremium des Versorgungswerkes vertreten.

Personen
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bietet ihren Mitgliedern, die den Status "Beratender Ingenieur" oder "Beratende Ingenieurin" haben und das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern.

Leistungen der Ingenieurversorgung
Die Ingenieurversorgung bietet:
  • Altersruhegeld
  • Hinterbliebenenrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Kinderzuschüsse
  • Einmalzahlungen
Weitere Informationen und Einzelheiten sind auf der Homepage der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern unter "Leistungen" einzusehen und können auch direkt in der Geschäftsstelle der Ingenieurversorgung erfragt werden.

Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Demmlerstraße 17
19053 Schwerin
T: 0385 55837-76
F: 0385 55837-82
E: info@ingenieurversorgung-mv.de
I: www.ingenieurversorgung-mv.de


© Bildnachweis: iStock/ gopixa


Author image Ansprechpartnerin
Ingenieurkammer
Sachsen-Anhalt

Heike Borrmann
T: 0391 62889-80
E: borrmann@ing-net.de