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Ausländische Abschlüsse

Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten als Ingenieurin oder Ingenieure in Deutschland tätig werden? Für Ingenieurinnen und Ingenieure mit einem, im Ausland erworbenen Hochschulabschluss ist es grundsätzlich möglich, eine berufliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt auszuüben.

Hierbei darf die Berufsbezeichnung, die im Ausland erworben wurde, lediglich in Landessprache und unter Angabe der verleihenden Hochschule erfolgen. Eine berufliche Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation ist ein wichtiger Schritt für die berufliche Integration.

Sofern Sie die in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung „Ingenieur/-in“ führen wollen, kann ein Prüfungsverfahren bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, als zuständige Stelle, durchgeführt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG LSA) in der aktuell gültigen Fassung.

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt prüft unter anderem, ob ein erfolgreich abgeschlossenes Studium nach mindestens sechs Regelstudiensemestern, in einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung vorliegt. Nach positiver Entscheidung durch den zuständigen Ausschuss, kann die Berufsbezeichnung „Ingenieur/-in“ in deutscher Sprache geführt werden.

Bei weiteren Fragen, nehmen Sie gerne, telefonisch oder per E-Mail, Kontakt mit uns auf. Wir stehen wir Ihnen zu Auskunft und Beratung gern zur Verfügung.

Author image Ansprechpartnerin
Jana Lobstedt
T: 0391 62889-60
E: lobstedt@ing-net.de


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