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Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin

Die Berufsbezeichnung „Ingenieur/-in“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die für inländische und außländische Abschlüsse vergeben wird. Wer diese führen darf, regelt das Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG LSA). Dort heißt es unter anderem:


§ 2 Berufsbezeichnung „Ingenieur-in“

(1) Die Berufsbezeichnung „Ingenieur-in" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,

1. wer
a) das Studium einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens sechs Regelstudiensemestern an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder an einer deutschen Berufsakademie im tertiären Bildungsbereich oder
b) das Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule oder
c) einen Betriebsführerlehrgang an einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule mit Erfolg abgeschlossen hat oder

2. wem durch die zuständige Behörde das Recht verliehen worden ist, die Bezeichnung „Ingenieur (grad.)“ zu führen, oder

3. wer bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes berechtigt war, die Berufsbezeichnung zu führen.

(2) Die in Absatz 1 genannte Berufsbezeichnung darf auch führen, wer […] aufgrund eines Abschlusszeugnisses einer ausländischen Hochschule oder einer sonstigen ausländischen Schule von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach den §§ 3 bis 6 erhalten hat.

(3) Wer nach dem Recht eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt ist, darf sie auch in Sachsen-Anhalt führen.

(4) Einer Genehmigung nach diesem Gesetz bedarf nicht, wer nach anderen gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, den an einer ausländischen Hochschule erworbenen akademischen Grad des Ingenieurs zu führen.

[…]


Bei der Antragstellung unterstützt Sie die Ansprechpartnerin der Kammer gern.


Author image Ansprechpartnerin
Jana Lobstedt
T: 0391 62889-60
E: lobstedt@ing-net.de


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