Inländische Abschlüsse
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt kann Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenstellung Auskünfte zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/-in" erteilen sowie die für die Berufsausübung erforderliche Bescheinigung erstellen. Sie ist zuständige Stelle im Sinne des Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt (IngG LSA).
Bei Erfüllung der Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Bescheinigung in Form einer „Ingenieururkunde“ aus, die sie bereichtigt die Berufsbezeichnung zu führen. Diese dürfen Sie fortan bei Bewerbungsschreiben, auf Visitenkarten und Geschäftsbriefen sowie bei Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder Webseiten angeben.
Die Bearbeitung der Anfrage ist gemäß § 4 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gebührenpflichtig. Die Gebühr reduziert sich wenn Sie Mitglied oder Interessent der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind oder es werden möchten.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Bescheinigung in Form einer „Ingenieururkunde“ aus, die sie bereichtigt die Berufsbezeichnung zu führen. Diese dürfen Sie fortan bei Bewerbungsschreiben, auf Visitenkarten und Geschäftsbriefen sowie bei Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder Webseiten angeben.
Die Berufsbezeichnung darf nur geführt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- mindestens sechssemestriges Studium
- in einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung, die zu mindestens 50 Prozent von den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik geprägt ist,
- an einer deutschen Hochschule
- erfolgreicher Abschluss
Die Bearbeitung der Anfrage ist gemäß § 4 der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gebührenpflichtig. Die Gebühr reduziert sich wenn Sie Mitglied oder Interessent der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind oder es werden möchten.