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Arten der Mitgliedschaft

Mitgliedschaft
Die Gründe für eine Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind vielfältig. Denn wer bei uns Mitglied wird, dem eröffnen sich zahlreiche neue Möglichkeiten. Ob Sie Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin sind, als Sachverständige öffentlich bestellterr, ob Sie angestellt, beamtet oder selbständig sind, bei uns ist jede Ingenieurin oder jeder Ingenieur willkommen.

Durch Ihre Mitgliedschaft genießen Sie viele Vorteile wie beispielsweise vergünstigte Konditionen bei Weiterbildungsveranstaltungen der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt.
Die verschiedenen Mitgliedsarten ermöglichen somit für alle Alters- und Berufssituationen einen optimalen Einstieg.

Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt kann werden, wer ein Studium einer technischen-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens sechs Regelstudiensemestern abgeschlossen hat, die Berufsbezeichnung "Ingenieur/-in" tragen darf und seinen Wohn- bzw. Beschäftigungssitz in Sachsen-Anhalt hat. Einzelheiten zu Berufsbezeichnung und Mitgliedschaft regelt das Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG LSA).

Die Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind freiberuflich oder aber auch im Angestelltenverhältnis tätig. Sie können in verschiedenen von der Kammer hoheitlich zu führenden Listen und Verzeichnissen sowie entsprechend ihrer Qualifikation in Fachlisten registriert sein.


Hinweise zu Arten der Mitgliedschaft
Beratende Ingenieure
Bauvorlageberechtigte Ingenieure
Nachweisberechtigte für Standsicherheit
Mitglieder ohne weiteren Listeneintrag
Interessenten (Studierende)
Mitglieder ohne aktive Berufsausübung



© Bildnachweis: iStock/ chatchai wattatun


Anträge / Formulare
Beratende Ingenieure
Der Titel "Beratender Ingenieur" oder „Beratende Ingenieurin“ ist ein gesetzlich geschützter Titel und bescheinigt seinem Träger besondere Merkmale. Der Titel wird nur von den jeweils zuständigen Ingenieurkammern der Länder vergeben. Beratende Ingenieure planen, konstruieren, prüfen, beraten und begutachten, überwachen und koordinieren die Ausführung baulicher Anlagen eigenverantwortlich, sind dabei weisungsunabhängig, frei von Produkt-, Handels- und Lieferinteressen und verpflichtet, entsprechend ihrem Berufsethos verantwortungsvoll die Interessen ihrer Auftraggeber wahrzunehmen. Sie bekleiden oft verantwortungsvolle Positionen und besitzen Entscheidungskompetenz. Ihre Ingenieurleistungen fundieren auf umfangreichen Berufserfahrungen und lassen höchste Ansprüche an Qualität und Sicherheit erwarten.

Beratende Ingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind darüber hinaus Pflichtmitglied im Versorgungswerk für Ingenieurinnen und Ingenieure.


Bauvorlageberechtigte Ingenieure
Bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure müssen ihre berufliche Qualifikation sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden nachweisen können. Sie sind gemäß § 64 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt berechtigt, Bauvorlagen / Bauanträge bei den Bauordnungsbehörden zur Genehmigung einzureichen. Bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure aus Sachsen-Anhalt werden bei der Ingenieurkammer geführt. Mit dem Erlangen der "Bauvorlageberechtigung" sind sie gemäß IngG LSA Mitglieder der Kammer. Bauvorlageberechtigungen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt werden in anderen Bundesländern anerkannt.


© Bildnachweis: iStock/ Yuri Arcurs peopleimages.com
Nachweisberechtigte für Standsicherheit
"Nachweisberechtigte für Standsicherheit" erbringen bautechnische Nachweise gemäß § 65 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Sie müssen zum Eintrag in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ebenfalls die berufliche Qualifikation sowie drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung nachweisen. Mit dem Erlangen der "Nachweisberechtigung für Standsicherheit" sind sie gemäß IngG LSA Mitglieder der Kammer. Nachweisberechtigungen für Standsicherheit werden teilweise in anderen Bundesländern anerkannt.


Mitglieder ohne weiteren Listeneintrag
Die Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, die keine Listeneintragung für eine Mitgliedschaft haben, können in weiteren Fachlisten eingetragen sein und somit ihre Qualifikationen herausstellen. Sie sind freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis tätig und genießen alle Vorteile der Kammermitgliedschaft.


Interessenten (Studierende)
Als Interessent kann eingetragen werden, wer an einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt im Sinne von § 2 IngG LSA in einem technisch-naturwissenschaftlichen Studiengang immatrikuliert ist. Wer in das Interessentenverzeichnis der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eingetragen ist, kann das Serviceangebot wie ein Kammermitglied in Anspruch nehmen und erhält das Deutsche Ingenieurblatt (DIB) zusammen mit den "Mitteilungen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt". Interessenten werden über aktuelle berufsständige Themen informiert und mit den Einrichtungen und Leistungen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt vertraut gemacht. Mit der Eintragung in das Interessentenverzeichnis sind jedoch keine Rechte und Pflichten im Sinne einer förmlichen Mitgliedschaft verbunden.


Mitglieder ohne aktive Berufsausübung
Kammermitglieder, die aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden, oder dieses unterbrechen, haben die Möglichkeit zu einem ermäßigten Beitrag weiterhin Mitglied der Kammer zu sein. Das betrifft bespielsweise Ingenieurinnen und Ingenieure im Ruhestand oder im Erziehungsurlaub. Diese Mitglieder partizipieren dabei von der Teilnahme an den zahlreichen Veranstaltungen der Kammer, beziehen das Deutsche Ingenieurblatt mit der Länderkammerbeilage oder können auch ihre Erfahrungen und Kenntnisse in die Gremien der Kammer, wie z. B. in Ausschüssen und Arbeitskreisen, einbringen.



Author image Ansprechpartnerin für Bauvorlageberechtige und Nachweisberechtigte für Standsicherheit
Mandy Hinkel
T: 0391 62889-70
E: hinkel@ing-net.de


Author image Ansprechpartnerin für Mitgliedschaft, Beratende Ingenieure und Interessenten
Jana Lobstedt
T: 0391 62889-60
E: lobstedt@ing-net.de