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Veröffentlichung von Daten

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist gemäß Ingenieurgesetz (IngG LSA) und Bauordnung (BauO LSA) des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, Listen und Verzeichnisse zu führen und ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben autorisiert, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Das geschieht auf der Grundlage geltender Datenschutzbestimmungen. Nach Beschluss der 5. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und um eine tagaktuelle Darstellung dieser Listen und Verzeichnisse zu gewährleisten, wurde die Homepage der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als Veröffentlichungs- und Bekanntmachungsorgan bestimmt.

Alle Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt haben gemäß Datenschutzbestimmungen jedoch die Möglichkeit, einer Veröffentlichung ihrer angegebenen personenbezogenen und/oder Unternehmens-Daten zu widersprechen.

Ein Widerspruch der Datenveröffentlichung hat allerdings zur Folge, dass Kammermitglieder in den gesetzlich vorgeschriebenen Listen und Verzeichnissen nicht angezeigt werden. Ebenso ist eine Selektion nach Tätigkeitsbereichen in der Ingenieursuche durch potenzielle Auftraggeber, Behörden, Partner usw. nicht gegeben. Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sollten daher grundsätzlich die Möglichkeit zur Veröffentlichung nutzen.

Sollten Kammermitglieder dennoch auf das Auffinden ihrer Kontaktdaten in der Ingenieursuche der Homepage verzichten wollen, kann die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt mit der "Widerspruchserklärung zur Datenveröffentlichung" drüber informiert werden.