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05.05.2023

Gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Die Europäische Kommission und Deutschland haben gemeinsam einen Kompromiss zur Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens (VVV 2018/2291 Bauvorlageberechtigung) hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung der Ingenieure ausgehandelt. Hintergrund hierfür war eine unzureichende Richtlinienumsetzung der Richtlinie EG 2005/36. Dieser Kompromiss führte zu Änderungen in der Musterbauordnung in den §§ 65 ff.

Diese Änderungen, so die ARGA Bau, sind zwingend ins Landesrecht als Mindeststandard umzusetzen, um die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens sicherzustellen. Zum Zwecke der Angleichung an die Regelungen der Musterbauordnung bzgl. der Bauvorlageberechtigung ist u.a. eine Neufassung der §§ 64 ff. der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehen.

Die Landesregierung hatte in ihrer Sitzung am 28.03.2023 beschlossen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes zur Anhörung freizugeben.

Daraufhin entstand, da ein wesentlicher Punkt die Änderung der Bauvorlageberechtigung betrifft, eine gemeinsame Stellungnahme der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt mit dem Landesverband des Verbandes Beratender Ingenieure (VBI) und der Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Sachsen-Anhalt e. V. (vpi) (siehe Anlage).

Die Stellungnahme wurde fristgerecht dem verantwortlichen Ministerium für Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt übergeben und gleichzeitig dringend um klärende Gespräche gebeten. Über den weiteren Verlauf werden wir hier informieren.