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01.06.2023

Inkraftgetreten: Tariftreue- und Vergabegesetz LSA

Zum 1. März 2023 trat das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) in Kraft. Hiermit möchten wir Sie auf wesentliche Veränderungen hinweisen und Ihnen darüber hinaus das Informationsportal des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten nahebringen.

Denn natürlich birgt die Novellierung einer landesgesetzlichen Regelung immer große Herausforderungen, die Regelung des öffentlichen Auftragswesens angesichts seiner Komplexität und Dynamik im Besonderen. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten als das für öffentliches Auftragswesen federführende Ministerium, ist daher bestrebt eine möglichst praxisnahe und dennoch selbstverständlich rechtssichere Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten.

So werden Handlungsanweisungen mit Formblättern, FAQs sowie Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt. Diese werden regelmäßig mit der Praxis abgestimmt, aktualisiert sowie erweitert. Alle aktuell verfügbaren Regelungen, Anleitungen, Hinweise usw. werden auf der zentralen Vergabeplattform des Landes (evergabe.sachsen-anhalt.de/) veröffentlicht. Bitte nutzen Sie diese jederzeit für Ihren allgemeinen wie auch speziellen Informationsbedarf.

Bei Fragen oder Hinweisen bzgl. des TVergG LSA, wenden Sie sich hierfür an die eingerichtete Email-Adresse: Auftragswesen@mw.sachsen-anhalt.de. Bei Fragen zur Tariftreue, Entgeltgleichheit oder dem Mindeststundenentgelt wird gebeten sich an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter der zentralen E-Mailadresse (Tariftreue.Auskunft@ms.sachsen-anhalt.de) zu wenden.

Alle Veränderungen, die das des Tariftreue- und Vergabegesetzs des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) betretten, finden Sie in dem nachfolgenden Informationsschreiben.

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt