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11.08.2023

100 Prozent-Förderung für kommunale Wärmepläne möglich

Landesenergieagentur unterstützt Kommunen bei der Antragstellung

Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf zum „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" wird deutlich, dass sich Kommunen jeder Größenordnung in Zukunft mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) auseinandersetzen müssen. Für Kommunen, die jetzt den ersten Schritt gehen, stehen zeitlich begrenzt lukrative Förderangebote über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundes bereit.

Noch bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen bis zu 90 Prozent-Förderung für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung erhalten. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten ist sogar eine 100 Prozent-Förderung möglich. Gefördert wird sowohl die Einbindung eines externen Dienstleisters als auch die begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Akteursbeteiligung.

„Wir möchten den Kommunen in Sachsen-Anhalt eindeutig empfehlen, jetzt dieses starke Förderangebot des Bundes zu nutzen, um die viel diskutierte kommunale Wärmeplanung für Ihre Kommune zu beauftragen. Unser Antragsservice steht allen Kommunen dabei aktiv zur Seite." so Marko Mühlstein, Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA). Bei der Beantragung der Fördermittel unterstützt die LENA Kommunen und kommunale Akteure im Rahmen ihres kostenfreien Antragsservice. Dieser umfasst die Beratung zur Förderung, die Bereitstellung der Antragsunterlagen sowie die Betreuung bei der Antragstellung selbst. Ziel ist es, allen interessierten Kommunen bis zum Jahresende eine Antragstellung zu ermöglichen, um von den derzeit noch hohen Fördersätzen zu profitieren. Denn bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 wird die Förderung nach jetzigem Stand nur noch 60 Prozent (Regelförderung) bzw. 80 Prozent für finanzschwache Antragsteller betragen.

Unseren Antragsservice erreichen Sie telefonisch unter 0391 5067-4038 oder per Mail unseren LENA-Mitarbeiter Hannes Rapp unter rapp@lena-lsa.de.

Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA)