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08.09.2023

Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer ist jetzt auch Gütestelle

Der Präsident des Landgerichts Magdeburg hat mit Schreiben vom 01. September 2023 auf Antrag des Präsidenten der Ingenieurkammer den Schlichtungsausschuss als sog. Gütestelle gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt.

Diese Anerkennung hat zur Folge, dass aus Vergleichen, die von den jeweiligen Parteien vor dem Schlichtungsausschuss abgeschlossen werden, unmittelbar die Zwangsvollstreckung erfolgen kann.

Bisher war es so, dass Forderungen, die den Gegenstand eines vor dem Schlichtungsausschuss geschlossenen Vergleichs darstellten, gesondert vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden mussten, wenn die zur Zahlung verpflichtete Partei ihrer Verpflichtung aus dem Vergleich nicht nachkam.

Einer gesonderten, zeit- und kostenaufwändigen Zahlungsklage vor den Gerichten bedarf es jetzt nicht mehr.

Die dem Schlichtungsausschuss mit der Anerkennung zusätzlich verliehene Kompetenz bedeutet für die Beteiligten an einem dort geschlossenen Vergleich eine deutliche Ersparnis an Zeit- und Geldaufwand. Nicht zuletzt bringt die Möglichkeit der unmittelbaren Zwangsvollstreckung gerade dann, wenn die Entwicklung der Zahlungsfähigkeit einer aus dem Vergleich zur Zahlung verpflichteten Partei fraglich ist, der Gläubigerseite eine erhebliche Reduzierung des möglichen Insolvenz-Risikos.

Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt appelliert daher an die Mitglieder:
Nutzen Sie das Angebot der Kammer und wenden Sie sich im Streitfall mit einem Antrag an unseren Schlichtungsausschuss. Mit seiner kompetenten juristischen und fachlichen Besetzung kann er Streitigkeiten, die sich aus Ihrer Berufsausübung ergeben, schnell und preiswert verhandeln und vor allem auch die einvernehmliche, wirtschaftlich sichere Beendigung eines Streits herbeiführen.

Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen gern Frau Annette Waschk, Assistentin der Geschäftsführung, per E-Mail: waschk@ing-net.de oder per Telefon: 0391 / 62889-30 zur Verfügung.

Dr. Michael Benndorf
Vorsitzender des Schlichtungsausschusses