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22.09.2023

Sachverständigenbestellung

Ingenieurkammer gratuliert zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung

Dipl.-Ing. Gösta Zahn

Am Montag, den 18. September 2023, wurde im Rahmen der Vorstandssitzung vom Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt feierlich die öffentliche Bestellung und Vereidigung von zwei Sachverständigen vorgenommen. Es handelte sich dabei um die Übernahme der öffentlichen Bestellung von Dipl.-Ing. Markus Jungmichel aus Beetzendorf und die Erstbestellung des Herrn Dipl.-Ing. Gösta Zahn aus Eggersdorf.

Herr Jungmichel war bereits seit Längerem von der Ingenieurkammer Niedersachsen für die Sachgebiete „Altautoverwertung" und „Fahrzeugtechnik, Verkehrsunfallrekonstruktion" als Sachverständiger öffentlich bestellt. Er hat jetzt den Schwerpunkt seiner Sachverständigentätigkeit nach Sachsen-Anhalt verlegt und fällt damit gemäß Sachverständigenordnung in den Zuständigkeitsbereich der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Die entsprechenden Antragsunterlagen für eine weitere öffentliche Bestellung von Herrn Jungmichel als Sachverständiger für die genannten Sachgebiete wurden vom Sachverständigenausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geprüft und daraufhin mit Beschluss in der Sitzung vom 06.07.2023 die Übernahme der öffentlichen Bestellungen durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt dem Vorstand der empfohlen. In gleicher Sitzung des Sachverständigenausschusses wurde die Verlängerung der öffentlichen Bestellung von Herrn Jungmichel für das Sachgebiet „Altautoverwertung" positiv beschieden. Die öffentliche Bestellung dafür gilt bis zum 2. November 2028.

Ebenfalls in der Sitzung des Sachverständigenausschusses der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt am 06.07.2023 wurde mit Beschluss dem Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt empfohlen, die öffentliche Bestellung von Herrn Zahn für das Sachgebiet „Holzschutz" vorzunehmen. Herr Zahn hat sich einer Überprüfung seiner besonderen Sachkunde einem Prüfungsgremium für das Sachgebiet Holzschutz unterzogen. Er konnte die besondere Sachkunde gegenüber dem Sachverständigenausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt nachweisen. Die Bestellung erfolgte auf Grundlage § 2 Abs. 3 der gültigen Sachverständigenordnung befristet auf drei Jahre bis zum 18. September 2026.

Die feierliche Vereidigung der beiden Sachverständigen vor dem Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und die Übergabe der Sachverständigen-Utensilien (Bestellungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel) nahm der Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, VermAss. Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, vor.


Ingenieurinnen und Ingenieure als Sachverständige

Bei der Ausübung des Ingenieurberufes mit seinen vielfältigen Tätigkeitsbereichen ist die Sachverständigentätigkeit von wachsender besonderer Bedeutung. Sachverständige haben in unserer Gesellschaft eine hohe Verantwortung. Von ihrer Arbeit können weitreichende verfahrenstechnische und finanzielle Entscheidungen in wichtigen Prozessen und Projekten abhängen. Auf der Grundlage ihrer Arbeit als Sachverständige, ihrer Gutachten, werden unter anderem rechtliche Entscheidungen in außergerichtlichen Verfahren oder in Gerichtsprozessen getroffen.

Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger, die Anerkennung oder Zertifizierung der Sachverständigentätigkeit belegt die besondere bzw. überdurchschnittliche Qualifikation und persönliche Eignung für die Erfüllung von verantwortungsvollen Aufgaben in sicherheitsrelevanten Bereichen des Ingenieurwesens. Sie ist damit ein Qualitätssiegel und zugleich Gütesiegel für herausragenden Sachverstand.

Als sogenannte "Bestellungskörperschaft" für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen, kann die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gemäß Ingenieurgesetz des Landes Sachverständige vorschlagen, prüfen, anerkennen, ernennen und vereidigen. Alle angehenden Sachverständigen durchlaufen demnach ein Antrags- und Überprüfungsverfahren, in dem die praktischen und theoretischen Kenntnisse der künftigen Sachverständigen belegt werden müssen. Nach erfolgreich abgeschlosseneem Anerkennungsverfahren Antragsverfahren unterliegen die Sachverständigen einer permanenten Weiterbildungspflicht. Durch befristete Bestellung oder Anerkennung wird auch die Qualität der Sachverständigen einer Kontrolle durch die Bestellungskörperschaft unterzogen.

Grundsätzlich umfasst die Tätigkeit der Sachverständigen die Erstattung von Gutachten, aber selbstverständlich auch weitere Facetten der Ingenieurtätigkeiten wie Beratungen, Bewertungen, Überwachungen, Überprüfungen, Schadens- und Bestandsaufnahmen usw. Sie ist damit nicht auf den Zuständigkeitsbereich der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beschränkt.

Es gibt also gute Gründe, sich für die Sachverständigentätigkeit zu interessieren und als Sachverständige oder Sachverständiger von Ihrer Bestellungskörperschaft, der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, öffentlich bestellen und vereidigen bzw. anerkennen zu lassen. Wem die Sachverständigentätigkeit als interessanter Bestandteil seiner Ingenieurlaufbahn oder gar als Ziel erscheint, sein jahrelang zusammengetragenes erworbenes Fachwissen als Sachverständige oder Sachverständiger einzusetzen, dem bietet die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eine individuelle, persönliche oder telefonische Beratung an.

Fragen Sie nach! Ihr Ansprechpartner ist Herr Dipl.-Ing. (FH) Steffen Lesche (lesche@ing-net.de).