Neue Förderbedingungen "Wohneigentum für Familien"
Auch Familien mit einem höheren Jahreseinkommen sind künftig für die Förderung „Wohneigentum für Familien" (WEF) berechtigt und die Kredithöchstbeträge werden erhöht
Die Einkommensgrenze wird von bisher 60.000 Euro auf 90.000 Euro für eine Familie mit einem Kind angehoben, je weiteres Kind um weitere 10.000 Euro. Zusätzlich werden die von der Kinderzahl abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro erhöht. Die verbesserte KfW-Förderung von Wohneigentum für Familien startet am 16. Oktober 2023.
Die übrigen Förderbedingungen bleiben unverändert: Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude" und „Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG". Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen, d. h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
Weitere Informationen unter: www.kfw.de/300.
Bundesingenieurkammer