Lade Daten...
13.11.2023

Bau-Turbo-Pakt

Bundesregierung plant im Wohnungsbau Genehmigungsfiktion von drei Monaten

„Die Länder werden für die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau befristet bis 2026 eine Genehmigungsfiktion von drei Monaten einführen. Das bedeutet, dass die beantragte Genehmigung als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entscheidet". Das ist eine von 14 Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung ihren Teil dazu beitragen will, dass schneller bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann.

Hintergrund: Bund und Länder haben sich laut Bauministerin Geywitz auf einen gemeinsamen Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen verständigt. Der „Bau-Turbo-Pakt" soll dafür sorgen, dass für eine befristete Zeit in Orten mit hohem Bedarf schneller Bauvorhaben geplant und umgesetzt werden können. Damit können rasch Baulücken genutzt, Dächer bebaut oder brachliegende Flächen in Wohnraum umgewandelt werden. Zusätzlich soll Bürokratie abgebaut werden. Wohnungen sollen künftig schneller geplant und realisiert werden. Weitere Turbo-Maßnahmen sind:

  • §246e BGB Sonderregelung zum Verzicht auf Bebauungsplan
  • Umnutzung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken genehmigungsfrei
  • Kfz-Stellplatzpflicht entfällt
  • Einführung Gebäudetyp E, vereinfachtes rechtssicheres Bauen
  • Mehr Wohnraum durch serielles, modulares und systemisches Bauen

Mehr zum „Bau-Turbo-Pakt für Deutschland" finden Sie hier:

www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2023/11/mpk-bau-turbo.html