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29.11.2023

KfW: sechs Förderprogramme gestoppt

Mit sofortiger Wirkung hat die KfW für die folgenden 6 Förderprogramme einen Antrags- und Zusagestopp verhängt:

1. Förderung genossenschaftlichen Wohnens
2. Altersgerecht Umbauen
3. Energetische Stadtsanierung
4. BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungs­unternehmen 2023
5. Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung
6. Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung

Die Folgen:
1. Es können demnach für die obigen Programme keine neuen Änträge mehr bei der KfW gestellt werden.
2. Bei bereits gestellten, aber noch nicht entschiedenen Anträgen kann keine Förderung mehr zugesagt werden.
3. Bereits zugesagte Förder­darlehen und Investitions­zuschüsse bleiben vom Stopp unberührt.
4. Die KfW prüft, ob weitere Förderprogramme betroffen sein könnten, und steht im regen Austausch mit den zuständigen Ressorts.

Grund für den Förder-Stopp ist die ebenfalls ab sofort geltende haushalts­wirtschaftliche Sperre nach § 41 Bundeshaushaltsordnung für das Jahr 2023 als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 (Az. 2 BvF 1 / 22). Darin wurde eine rückwirkende Zuführung nicht verbrauchter Corona-Hilfszahlungen in Höhe von 60 Mio. Euro in sog. „Energie- und Klimafonds" (EKF) durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Dies wirkt sich auch auf den Finanzplan der Jahre 2023-2027 sowie das Haushaltsgesetz 2024 auswirkt, wie der Bundestag auf seiner Webseite erklärt.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-verfassungsgericht-haushalt-2021-977776