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29.11.2023

Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte

Mit den Verordnungen (EU) 2023/2495 - 2497 und 2023/2510 vom 16.11.2021 werden die EU-Schwellenwerte für Vergaben erneut angehoben.

Die Europäische Kommission hat diese Änderungen am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU (OJ L - C/2023/7642) veröffentlicht. Demnach gelten ab dem 01.01.2024 folgende Schwellenwerte:

Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) und Konzessionsvergabe (2014/23/EU)

Bauleistungen: 5.538.000 EUR statt bisher 5.382.000 EUR

Liefer-/Dienstleistungen
- oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Einrichtungen: 143.000 EUR statt bisher 140.000 EUR
- übrige öffentliche Auftraggeber: 221.000 EUR statt bisher 215.000 EUR

Konzessionen: 5.538.000 EUR statt bisher 5.382.000 EUR

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)

Bauleistungen: 5.538.000 EUR statt bisher 5.382.000 EUR

Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 EUR statt bisher 431.000 EUR

Die Anpassung der Schwellenwerte erfolgt turnusmäßig alle zwei Jahre.

eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202302495