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13.12.2023

Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte

Im Zwei-Jahres-Rhythmus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge werden zum 01.01.2024 erhöht. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Die geänderten Schwellenwerte wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Folgende Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer gemäß § 3 VgV) gelten für alle Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2024:

  • 5.538.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.350.000 Euro)
  • 5.538.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.350.000 Euro)
  • 221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 215.000 Euro)
  • 143.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 140.000 Euro)
  • 443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 431.000 Euro)
  • 443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (derzeit 431.000 Euro)
Hier finden Sie die einführenden Erlasse des BMVD und des BMWSB.