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07.02.2024

Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.

Nach der nun beschlossenen Streichung des Absatz 2 in in § 3 VgV wird an einer praktikablen Lösung für die künftige Handhabung in der Vergabepraxis gearbeitet.

1. Rechtsgutachten
Dazu wurde ein wissenschaftliches Rechtsgutachten an Herrn Prof. Dr. jur. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität in München in Auftrag gegeben in Auftrag gegeben. Dieses soll die rechtliche Zulässigkeit der in der Verordnungsbegründung zu § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV dargestellten alternativen Vergabemöglichkeit untersuchen und die für die Umsetzung offenen Verfahrensfragen beantworten. Hieraus sollen sich auch für die öffentlichen Auftraggeber konkrete Handlungsempfehlungen ergeben, wie Möglichkeiten des Vergaberechts rechtssicher umgesetzt werden können.
Ein erster Gutachtenwurf wurde seitens Herrn Prof. Burgi bereits vorgelegt. Dieser wird zurzeit von den co-finanzierenden Organisationen AHO, BAK und VBI zusammen mit Herrn Prof. Burgi abgestimmt. Im Anschluss soll das Gutachten finalisiert werden. Mit der Vorlage des finalen Gutachtens ist bis Ende Februar dieses Jahres zu rechnen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden auch mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände besprochen und diesen für die weitere Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt werden.

2. Entschließung des Bundesrates
Nach der Entschließung des Bundesrates vom 16.06.2023, in der die Bundesregierung aufgefordert worden war, klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswertes im Falle von Bau- und Planungsleistungen für die Ermittlung des einschlägigen EU-Schwellenwertes in der Praxis zur Verfügung zu stellen, hat der Bundesrat am 02.02.2024 eine erneute Entschließung getroffen. Darin erinnert der Bundesrat die Bundesregierung an die Umsetzung der Entschließung vom 16.06.2023 und beanstandet, dass die mit Schreiben vom 23.08.2023 gegebenen klarstellenden Erläuterungen weder für die öffentlichen Auftraggeber noch für die Planerinnen und Planer Hinweise für eine rechtssichere Hilfestellung darstellen.

Über die weiteren aktuellen Entwicklungen werden wir berichten.