Initiative pro AGB-Recht
Bereits im März 2019 hatte sich die Bundesingenieurkammer zusammen mit über 30 Kammern und Verbänden aus unterschiedlichen Branchen zu der Initiative pro AGB-Recht zusammengeschlossen, die sich für den Erhalt des AGB-Rechts ausspricht. Dabei geht es darum, unfaire Vertragsbedingungen zu verhindern und den wirtschaftlich unterlegenen Vertragspartner vor einseitigen, unangemessenen Benachteiligungen und Risikoübertragungen zu schützen. Gerade bei Planer- und Bauverträgen ist die AGB-Kontrolle für die Vermeidung einseitig gesetzter, unangemessener Vertragsbedingungen im Interesse der Planer von großer Bedeutung. Mit einer Pressemitteilung hatten sich die Organisationen bereits 2019 gegen eine Aufweichung des AGB-Rechts im B2B-Bereich gewandt. Auch im Februar 2023 hatte sich die Initiative aufgrund eines Beschlusses der Justizministerkonferenz zur Überarbeitung des AGB-Rechts im BMJ und in der Politik mit einem neuen Positionspapier für die Beibehaltung der bisherigen Reglung eingesetzt.
Aktuell hat das Thema neue Brisanz bekommen. Im Rahmen einer Anhörung zum Gesetzgebungsverfahrens zum Justizstandort-Stärkungsgesetz haben sich mehrere Sachverständige für eine Reform des AGB-Rechts und eine Aufweichung der strengen Kontrolle von Allgemeinen Vertragsbedingungen ausgesprochen, obwohl dieses im konkreten Gesetzesvorschlag gar keine Rolle spielte. Das AGB-Recht stehe nach Ansicht der Sachverständigen einer Wahl des Deutschen Rechts im internationalen Geschäftsverkehr regelmäßig entgegen und sollte daher angepasst werden.
Die Initiative pro AGB-Recht, die zwischenzeitlich auch als Interessenvertretung im Lobbyregister des Deutschen Bundestages registriert ist, hat sich deshalb erneut mit dem beigefügten Statement für die Beibehaltung des AGB-Rechts ausgesprochen. Das Statement wird an den Rechts- und Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages, das BMWK und das BMJ sowie an die FDP-Fraktion, in der besonders viele Mitglieder einer Reform offen gegenüberstehen, versendet.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch auf der von der gemeinsamen Initiative eingerichteten Internetseite unter: http://www.pro-agb-recht.de