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22.03.2024

Land ändert Bauordnung

Am 21.01.2024 hat der Landtag das 4. Gesetz zur Änderung der Bauordnung Land Sachsen-Anhalt beschlossen. Die Änderungen betreffen die Paragraphen 6 Abstandsflächen und 31 Dächer. Die basiert auf einem Vorstoß des Landesverbandes Erneuerbare Energien Sachsen-Anhalt zur Unterstützung des Ausbaues der erneuerbaren Energien und um den Abbau von Hemmnissen.

Die erste Änderung im § 6 betrifft Windenergieanlagen. Für diese Anlagen wurde die Tiefe der Abstandsflächen auf 0,4 H, unter Beibehaltung des Mindestabstandes von 3m, verringert. Die Regelung gilt für alle Gebiete, d.h. den unbeplanten Bereich nach §34 BauGB, den Außenbereich nach §35 BauGB und nun auch für den beplanten Bereich nach §30 BauGB. Zur Begründung wurde hierzu im Landtag ausgeführt, dass damit „eventuell bestehende Hürden aufgrund einzuholender Baulasten und Verhandlungen mit Grundstückseigentümern reduziert werden“ sollen. Nicht erwähnt wurde, dass es damit auch möglich ist Windenergieanlagen dichter an Wohnbebauung heranzuführen.

Die zweite Änderung im § 31 betrifft insbesondere technische Anlageteile bspw. Photovoltaik auf Dachflächen. Diese dürfen nun unter bestimmten Rahmenbedingungen dichter an Brandwände und Wände die anstelle von Brandwänden zulässig sind heranrücken. Der Gesetzestext selbst ist recht sperrig und erfordert mehrmaliges Lesen und Sachkunde. Die Regelung soll insbesondere im Bereich von Reihenhäusern eine bessere Ausnutzung der Dachflächen für Solaranlagen ermöglichen.

Die Gesetzesänderung ist mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt am 21.02.2024 in Kraft getreten.

Eine weitere Änderung der Landesbauordnung, die der Einstellung des gegen Deutschland hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens dienen soll, wurde indes aufgeschoben.