FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
Wir hatten bereits über die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. jur. Martin Burgi (Universität München) berichtet, das zur rechtliche Zulässigkeit nach Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV der in der Verordnungsbegründung dargestellten alternativen Vergabemöglichkeit, mit finanzieller Beteiligung von AHO, BAK und VBI in Auftrag gegeben wurde.
Darin kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die vom BMWK in der Verordnungsbegründung zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV skizzierte Möglichkeit einer gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ kombiniert mit der anschließenden losweisen Vergabe dieser Leistungen als weiteres alternatives Beschaffungskonzept rechtlich zulässig und umsetzbar ist. Diese Möglichkeit würde dazu führen, dass bei der Auftragswertberechnung bei einer gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ der für Bauleistungen geltende Schwellenwert von 5.538.000 Euro gilt und Planungs- und Bauleistung anschließend losweise getrennt vergeben werden können.
Um das Gutachten anwenderfreundlich zu untersetzen, wurden ergänzend zum Rechtsgutachten die beigefügten FAQ entwickelt. Diese sind mit Herrn Prof. Burgi abgestimmt und können als zusätzliche Orientierungshilfe genutzt werden.