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02.05.2024

Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung

Die Ingenieurkammern Deutschlands mahnen und fordern: Das Planen von Bauleistungen gehört endlich und ausschließlich in die Hände von kammerangehörigen Ingenieuren* oder Architekten. Alles andere ist unvereinbar mit der öffentlichen Sicherheit und dem Gebot des Verbraucherschutzes.

• Noch immer darf in Deutschland tatsächlich jeder Planungsleistungen erbringen. Er braucht garnicht Ingenieur oder Architekt zu sein. Das ist ein Skandal, denn damit sind für unkontrollierbareLeistungserbringungen auch hochkomplexer Planungsleistungen im Hoch- und Tiefbau Tür und Tor geöffnet.

• Kein anderer freier Beruf – weder Anwälte noch Steuerberater, Ärzte, Apotheker etc. – nimmteine derartige Laxheit im Umgang mit der eigenen Berufsausübung hin wie die Ingenieure. Keinanderer freier Beruf ist staatlicherseits genötigt, die Berufsausübung grenzenlos und jenseitsjeglicher Kammeraufsicht zu dulden. Und: das Gefährdungspotential für Leib und Leben einerVielzahl von Menschen ist im Bauwesen besonders groß.

• Verbraucherschutz und präventiver Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren ist zentrale Aufgabeder Ingenieurkammern. Deshalb führen sie eine Berufsaufsicht über ihre Mitglieder. Nur einelückenlose Pflichtmitgliedschaft aller im Bauwesen tätigen Ingenieure garantiert einewirksame Berufsaufsicht als die zentrale Kammeraufgabe. Diese gibt es bis heute nicht.

• Wer nicht Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer ist, darf niemals Planungsleistungen im Bauwesen erbringen. Nur so entsteht Vertrauens- und Verbraucherschutz.Nur so ist der Berufsstand in der Lage, seine Berufsangehörigen, die im Bauwesen tätigenIngenieure, auf die Einhaltung ihrer Berufspflichten zu überprüfen. Nur eine gesetzlicheKammermitgliedschaft mit Berufsaufsicht kann das Risiko für den Verbraucher minimieren.

• Die Kammern unterstützen den Staat durch Übernahme sehr vieler originärer Staatsaufgaben inmittelbarer Staatsverwaltung. Sie tragen sich selbst und entlasten dadurch den Staat. Dieses Modell aber hat nur dann eine Zukunft, wenn der Staat die Ingenieurkammern für die Übernahme seiner ureigenen Aufgaben auch in die Lage versetzt, auf eine stabile Mitgliedschaftzu bauen. Ohne eine fundierte, breite Regelung einer gesetzlichen Mitgliedschaft für alle im Bauwesen tätigen Ingenieure geht das nicht. Eine Mitgliedschaft darf niemals in das Belieben der Mitglieder gestellt sein. Damit läuft eine berufsrechtliche Aufsicht – Kernaufgabe der Kammern – leer. Damit scheitert die Idee einer vom Berufsstand selbstfinanzierten Berufsaufsicht.

Daher fordert die Bundesingenieurkammer, der Dachverband aller Ingenieurkammern der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, in allen Länderingenieurkammern die Einführung einer bundesweit einheitlichen gesetzlichen Kammermitgliedschaft der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure.