Präqualifizierung - Ingenieurkammer und Auftragsberatungsstelle unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Einfacher zum öffentlichen Auftrag durch Eintragung in des Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)
Nachdem sich die Vergabelandschaft - in Sachsen-Anhalt aber auch auf Bundesebene - in den vergangenen Jahren grundlegend verändert hat, haben die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ihre bestehende Kooperationsvereinbarung zur Präqualifizierung von freiberuflich tätigen Ingenieuren und Ingenieurbüros im Rahmen der Führung des Amtlichen Verzeichnisses gemäß § 48 Abs.8 VgV aktualisiert.
Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung fand am 05.06.2024 statt. Es zeichneten die Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt Andrea Broll (im Foto rechts) und der Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Herr VermAss. Dipl.-Ing. Jörg Herrmann.
Speziell geht es in der Erweiterung der Kooperationsvereinbarung darum, die gemeinsame Arbeit an die aktuellen Erfordernisse und gesetzlichen Grundlagen bei Vergaben anzupassen und vor allem den Mitgliedern der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt die Vorteile einer Präqualifizierung und Eintragung im AVPQ bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge näherzubringen.
In Gesprächen mit Kammermitgliedern sind wir in jüngerer Vergangenheit oft mit der Aussage konfrontiert worden, dass Vergabeprozesse immer komplexer und damit auch komplizierter werden. So kann beispielsweise das Beibringen unvollständiger Unterlagen schon zum Nachteil bei der Bewertung oder gar zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben. Vor dem Hintergrund der Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV sollten sich Bewerber und Bieter ebenfalls auf umfangreichere Bewertungen, verbunden mit der europaweiten Ausschreibung öffentlicher Aufträge, einstellen. Die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen kann hierbei vor allem Unterstützung und Erleichterung schaffen.
So erhalten präqualifizierte Unternehmen mit der Eintragung in das AVPQ beispielsweise eine rechtssichere Position gegenüber den öffentlichen Auftraggebern, denn eine Eintragung hat eine Eignungsvermutung zur Folge, die von der Vergabestelle nur in begründeten Ausnahmefällen in Zweifel gezogen werden darf. Das Fehlen von Einzelnachweisen kann nahezu ausgeschlossen werden. Die Angaben der Eintragung ins amtliche Verzeichnis ermöglichen dem Unternehmen gleichzeitig die Erstellung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Über die zahlreichen Vorteile einer Eintragung in das Verzeichnis kann man sich auch unter amtliches-verzeichnis.ihk.de/FAQ.aspx informieren. Bei konkreten Nachfragen können auch die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt kontaktiert werden.
Auf welchem Wege sich Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Ingenieurbüros künftig präqualifizieren bzw. in das Verzeichnis eintragen lassen und damit die zahlreichen Vorteile nutzen können, dazu wird die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt in Kürze Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen anbieten. Interessierte Kammermitglieder können sich ab sofort gern bei uns melden.
Ansprechpartnerin: Frau Monique Deutscher, T: 0391 6288990, E: deutscher@ing-net.de