Beteiligung an Messen weiter förderfähig
Neuer Rundlerlass des MW
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen zur Beteiligung an Messen und Ausstellungen
RdErl. des MW vom 9.12.2013 (MBl. S. 724)
Änderung:
- Antragsannahmeschluss 30.04.2014
Dieser Runderlass (RdErl.) tritt am 31.12.2013 in Kraft
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll mit der Gewährung von finanziellen Zuwendungen der Zugang zu nationalen und internationalen Fachmessen oder Ausstellungen im In- und Ausland erleichtert werden, um so ihre Absatzchancen zu erhöhen. Gleichzeitig soll eine Stärkung der Position des Unternehmens im Ergebnis einer Messebeteiligung erreicht werden. Gefördert wird die Teilnahme an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen.
Weitere Einzelheiten können nachgelesen werden im Bezugs-RdErl. des MW vom 29.10.2009 (MBl. S. 735) unter nachfolgenden Link:
www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVST-707000-MW-20091029-SF&psml=bssahprod.psml&max=true