Vertretergremium der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern tagt in Schwerin
Vertreter beschließen Leistungsverbesserungen ab dem 01.01.2025
Die 47. Sitzung des Vertretergremiums der Ingenieurversorgung M-V fand am 10.10.2024 im PLAZA-Hotel Schwerin statt. Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden des Vertretergremiums der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern (IV-MV), Herrn Ackermann, eröffnet.
Neben den Mitgliedern des Vertretergremiums konnten als Gäste Herr Henke (Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit), Herr Bödeker und Frau Börner (Wirtschaftsprüfer von Nordwest Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Herr Hopp als Rechtsanwalt und Herr Arndt als Steuerberater der IV-MV begrüßt werden.
Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde von den Teilnehmern zunächst über die Bestätigung des Protokolls der 46. VG-Sitzung abgestimmt, welche einstimmig erfolgte.
Durch Herrn Ackermann wurde die geplante Tagesordnung für die 47. VG-Sitzung vorgestellt, welche einstimmig angenommen wurde.
Durch Herrn Wagner als Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses wurde anschließend der Bericht der IV-MV über das Geschäftsjahr 2023 vorgetragen. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichtes befasste sich mit der Darstellung, Zusammensetzung und der Entwicklung der Vermögenssituation des Versorgungswerkes.
Die Kapitalanlagen sowie die Vermögenssituation der IV-MV wurden ausführlich vorgestellt und erläutert. Das Portfolio der Kapitalanlagen erstreckt sich über Immobilien mit Direktanlagen und Fondsbeteiligungen, Aktien als Direktanlagen und in Fonds, festverzinsliche Wertpapiere und andere Anlageformen, um die erforderlichen Erträge zur Sicherung der Versorgungsverpflichtun-gen der IV-MV zu erzielen. An den Kapitalmärkten waren im Jahresverlauf steigende Kapitalmarktzinsen festzustellen, so dass sich zusätzlich aus diesem Aspekt heraus die Ertragslage der Ingenieurversorgung positiv entwickelt hat.
Insgesamt konnte in einem sich positiv entwickelnden Marktumfeld im Berichtsjahr eine Nettoverzinsung der Kapitalanlagen in Höhe von 3,69 % erzielt werden, sie liegt über dem durchschnittlichen Rechnungszins in Höhe von 3,25 %.
Ausführlich wurden die Teilnehmer- und Altersstruktur des Versorgungswerkes sowie die Leistungs- und Beitragsentwicklung erläutert. Die Anzahl der aktiven Teilnehmer an der Ingenieurversorgung zum 31.12.2023 betrug insgesamt 1.224 Ingenieure. Die Anzahl der nichtaktiven Teilnehmer stieg gegenüber dem Vorjahr auf 167. Insgesamt sank der absolute Teilnehmerbestand analog zum Vorjahr wegen der weiter ansteigenden Anzahl an Leistungsempfängern ab. Für die nächsten Jahre ist aus demografischen Gründen mit einem weiteren Teilnehmerrückgang zu rechnen, was in den Rechnungsgrundlagen berücksichtigt ist. Trotz der leicht gesunkenen Teilnehmerzahl stiegen die Beitragszahlungen der Versicherten um ca. 1,0 % gegenüber dem Vorjahr an.
Die Leistungsentwicklung der IV-MV zeigt analog zum Vorjahr weiter steigende Aufwendungen für Altersruhegelder, Berufsunfähigkeits- und Witwenrenten.
Die Verwaltungskostenquote, welche die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen ausdrückt, stieg im Vergleich zum Vorjahr geringfügig und lag für das Jahr 2023 bei 3,81 %.
Nachfolgend stellte der Wirtschaftsprüfer Herr Bödeker seinen Bericht über die Prüfung des Rechnungsabschlusses zum 31.12.2023 vor und ging dabei auf wesentliche Geschäftsvorfälle ein. Zur Absicherung der schrittweisen Absenkung des Rechnungszinses auf einheitlich 3,25 % für den Gesamtbestand aller Anwartschaften konnte die über mehrere Jahre zusätzlich
bediente Deckungsrückstellung zum Jahresende 2023 ausfinanziert und auf den erforderlichen Wert gebracht werden.
Der Wirtschaftsprüfer verwies darauf, auch zukünftig die Notwendigkeit der Bildung ausreichender Rücklagen durch die IV-MV im Blick zu behalten, die sich einerseits aus versicherungstechnischen Risiken der IV-MV und andererseits aus den Ertragsrisiken an den Kapitalmärkten ergeben können. Die möglichen Auswirkungen der daraus resultierenden Ertragsbelastungen auf die finanziellen Spielräume der Ingenieurversorgung sollten frühzeitig analysiert und vorsorglich abgesichert werden. Dazu gehört auch eine kontinuierliche Überprüfung der satzungsgemäßen Rechnungsgrundlagen.
Durch Herrn Bödeker wurde abschließend festgestellt, dass der Rechnungsabschluss allen Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung entspricht und dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt.
Auf dieser Grundlage stellte Herr Wehrle die Randbedingungen zur Dotierung der Verlustrücklage und der Rückstellung für die Überschussbeteiligung 2023 vor.
Die Finanzierung der vom Vertretergremium im Jahr 2019 beschlossenen schrittweisen Absenkung des Rechnungszinses wurde zum Jahresende 2023 abgeschlossen, im Berichtsjahr erfolgte die letzte ratenweise Zuführung in die Deckungsrückstellung. Damit ist die Rücklagenbildung zur Rechnungszinsabsenkung auf 3,25 % planmäßig nach 5 Jahren umgesetzt. Mit dem nunmehr gültigen Rechnungszins in Höhe von 3,25 % liegt die IV-MV im Durchschnitt vieler berufsständischer Versorgungswerke in Deutschland.
Für das Jahr 2023 konnte ein positives Jahresergebnis verzeichnet werden, welches eine deutliche Leistungsverbesserung zulässt. Der Rechnungsabschluss 2023 wurde von den Anwesenden einstimmig festgestellt. Im Ergebnis der positiven Entwicklung erfolgte eine Anpassung des Technischen Geschäftsplans. Nach der Entgegennahme des Jahresberichtes für 2023 durch die anwesenden Vertreter wurden die Mitglieder des Verwaltungsausschusses einstimmig entlastet.
Zur Vorbereitung des Beschlusses über die Verwendung der Rückstellung für die Überschussbeteiligung erläuterte Herr Schlettwein die bestehende Situation und deren Konsequenzen für die Verwendung der Rückstellung für Überschussbeteiligung. Auf Grundlage einer Ausarbeitung des Versicherungsmathematikers wurden die zu erwartenden Kosten eventueller Leistungsverbesserungen benannt. Nach einer ausführlichen Darstellung der Ausgangssituation stellte Herr Schlettwein mehrere Alternativen für mögliche Leistungsverbesserungen vor und unterzog diese jeweils einer näheren Betrachtung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf verschiedene Anwartschaftsverbände und die derzeitigen Rentenempfänger der Ingenieurversorgung.
Nach Abwägung aller zu berücksichtigenden Aspekte wurden im Ergebnis einer sehr intensiven Diskussion durch die anwesenden Vertreter folgende Leistungsverbesserungen einstimmig beschlossen:
- Erhöhung der zum 31.12.2023 laufenden Renten ab dem 01.01.2025 um 4,0 %
- Erhöhung der Anwartschaften der Leistungsanwärter für die gezahlten Beiträge ab 01.01.2016 bis 31.12.2023 rückwirkend zum 01.01.2024 um 2,0 %.
Mit diesem Beschluss konnten nach dem Abschluss einer langen Phase der zusätzlichen Rückstellungsbildung erstmals wieder Renten- und Anwartschaftserhöhungen auf den Weg gebracht werden.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 war auf der laufenden Sitzung gemäß § 318 HGB der Abschlussprüfer zu wählen, durch das Vertretergremium wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nordwest Revision GmbH einstimmig gewählt.
Gerry Wehrle, 05.11.2024