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01.01.2025

Auftragswerteverordnung: Erleicherungen endlich auch für Ingenieure!

Zum ist 01.01.2025 die neue Auftragswertverordnung (AwVO) in Kraft getreten

Danach gilt für alle nach dem 31.12.2024 in Sachsen-Anhalt durchgeführten Vergabeverfahren:

Freiberufliche Leistungen, also auch Ingenieurleistungen, dürfen bis zu einem Auftragswert unterhalb von 80.000 € netto unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit direkt vergeben werden. Dabei findet das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt keine Anwendung auf diese Planervergaben. Gerade für kleinere Vorhaben bringt das erhebliche Erleichterungen sowohl für die Ingenieure als auch für die Auftraggeberseite.

© Bildnachweis: iStock/ Andrey Popov



Sonstige Vergaben nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) können bis zum Auftragswert von unterhalb von 100.000 € netto entweder beschränkt ausgeschrieben oder als Verhandlungsvorgabe durchgeführt werden Im Bereich der UVgO sind bis 15.000 € netto auch Direktvergaben zulässig.

Für Bauvergaben nach der VOB/A ist eine beschränkte Ausschreibung bis zum Auftragswert von unterhalb von 1 Mio. € netto zulässig, wobei die Vergabestelle wählen kann, ob das Verfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird. Bei einem Verzicht auf einen Teilnahmewettwerb müssen mindestens drei geeignete Bauunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Eine freihändige Vergabe ist bis zum Nettoauftragswert unter 150.000 € und eine Direktvergabe bis zu einem Nettoauftragswert unter 20.000 € zulässig.

Ralf M. Leinenbach
Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht
Justiziar der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt