Novellierte Bauproduktenverordnung bekanntgemacht
Die neue Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/ 2011) wurde am 19.12.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Das Inkrafttreten der neuen Verordnung erfolgt 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 7. Januar 2025. Der Anwendungsbeginn der neuen Verordnung ist der 8. Januar 2026. Die Bauwirtschaft hat somit ein Jahr Zeit, sich auf den geänderten Rechtsrahmen einzustellen, bevor der neue Gesetzestext zum 8. Januar 2026 in ganzer Breite anwendbar wird.
Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union. Sie enthält zahlreiche Neuerungen, die sich auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure auswirken. So müssen Hersteller künftig neben der Leistungserklärung auch eine Konformitätserklärung erstellen, welche die Einhaltung von Produktanforderungen bestätigt. Hierzu zählen neben umweltbezogene Anforderungen, auch Anforderungen an die Verbrauchersicherheit. Zudem wurden auch gebrauchte Produkte in den Anwendungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) aufgenommen. Daneben soll die Einführung eines Digitalen Produktpasses zur Digitalisierung und Vereinfachung der Nachweisführung beitragen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202403110