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11.04.2025

Vergaberecht im Koalitionsvertrag

Aktueller Koalitionsvertrag enthält auch Aussagen zur künftigen Gestaltung des Vergaberechts

Der von CDU/CSU und SPD abgeschlossene Koalitionsvertrag enthält u.a. auch einige wesentliche Aussagen zur künftigen Gestaltung des Vergaberechts (ab Zeile 2058).

© Bildnachweis: iStock/ Andrey Popov



Überblick:
  • Das Vergaberecht soll auf nationaler und europäischer Ebene für Lieferungen und Leistungen aller Art vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden.
    Dabei soll der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe erhalten bleiben. Dies kann als ein Bekenntnis zur Beibehaltung des Grundsatzes der losweisen Vergabe in seiner bisherigen Form verstanden werden.
  • Auf europäischer Ebene wird eine maßvolle Erhöhung der Schwellenwerte und eine getrennte Betrachtung der Planungsleistungen angestrebt.
    Eine entsprechende Forderung hatte die BIngK auch im Rahmen ihrer Stellungnahme zur EU-Konsultation für die Regelung von Planungsleistungen erhoben und eine vergaberechtliche Sonderregelung wie sie zum Beispiel für die Vergabe von Besonderen Dienstleistungen im Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU vorgeschlagen.
  • Die Bestellplattform des Bundes (Kaufhaus des Bundes) soll zu einem digitalen Marktplatz für Bund, Länder und Kommunen ausgebaut werden.
  • Bieter sollen ihre Eignung möglichst bürokratiearm, digital und mittelstandsfreundlich nachweisen können, insbesondere durch Eigenerklärungen.
  • Die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Vergabekammern zu den Oberlandesgerichten soll entfallen.
Eine Zusammenfassung aller ingenieurrelevanten Themen des Koalitionsvertrages ist in Anlage beigefügt.


Quelle: Bundesingenieurkammer