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21.01.2014

Neue EU-Schwellenwerte 2014/2015

Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für Auftragsvergaben nach dem europäischen Vergaberecht an Wechselkursschwankungen angepasst. Zum Jahreswechsel war es wieder soweit. Bis Jahresende 2013 gelten noch die alten Schwellenwerte 2012/2013 gemäß EU-Verordnung 1251/2011. Mitte Dezember wurde die neue EU-Verordnung 1336/2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Ab dem 01. Januar 2014 gelten danach die folgenden, leicht erhöhten Schwellenwerte:


  • Bauaufträge (bisher 5 Mio. Euro): EUR 5.186.000,00;
  • Dienstleistungs-/Lieferaufträge (bisher 200.000 Euro): EUR 207.000,00;
  • Sektoren: Dienst-/Lieferleistungen (bisher 400.000 Euro): EUR 414.000,00;
  • Verteidigung: Dienst-/Lieferleistungen (bisher 400.000 Euro): EUR 414.000,00;
  • Bundesbehören: Dienst-/Lieferleistungen (bisher 130.000,00): EUR 134.000,00.

Quelle: AHO Newsletter 01/2014