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24.01.2014

Reisekostenrecht für 2014 geändert

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285, BStBl I S. 188) wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht umgestaltet.

Davon abweichende Regelungen der Lohnsteuer-Richtlinien 2013 sind nicht mehr anzuwenden. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten der Arbeitnehmer treten am 1. Januar 2014 in Kraft.

Schwerpunktmäßig dabei sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG-neu) - Definition der "ersten Tätigkeitsstätte"; Ort der Tätigkeitsstätte
  • Fahrtkosten
  • Verpflegungsmehraufwand (§ 9 Abs. 4a EStG-neu) - Neue Verpflegungspauschalen; Dreimonatsfrist; Kürzung bei Mahlzeitengestellungen; Auslandstagegelder
  • Mahlzeiten (§ 8 Abs. 2 S. 8 EStG, § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG-neu) - Bewertung von Mahlzeiten; Pauschalierung
  • Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 und Nr. 5a EStG-neu) - Auswärtstätigkeit; doppelte Haushaltsführung
Neben den vielen Vorteilen der neuen Regelungen, wie z.B. einer rechtssicheren gesetzlichen Definition der "ersten Tätigkeitsstätte", der Vereinfachung beim Verpflegungsmehraufwand und einer Vereinfachung bei der doppelten Haushaltsführung lässt sich eine Vereinfachung nicht durchgängig erkennen. Hier schlagen eine mögliche neue Bescheinigungspflicht der Arbeitgeber und die Umstellung auf neue Begrifflichkeiten (z.B. "erste Tätigkeitsstätte") zu Buche.

Hinsichtlich Reisekostenberechnung ist also in 2014 etwas zu tun. Man sollte die Buchhaltung in Abstimmung mit dem Steuerberater anpassen, die Mitarbeiter informieren und die internen Reiserichtlinien überarbeiten.

Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie als Anlage.