Lade Daten...
18.03.2014

Pläne nicht nur online aufbewahren!

ARGE Baurecht informiert - Aufbewahrungspflicht für Planer

Pläne werden heutzutage oft nur noch über bestimmte Internetplattformen zugänglich gemacht. Das ist hilfreich, denn die Plattformen, für die alle am Bau Beteiligten eine Lizenz bekommen, erlauben die laufende Kontrolle des Projektes: Wer hat wann was geändert, eingestellt, überarbeitet?

Die praktische Onlinewelt hat allerdings auch ihre Tücken, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltsverein (DAV): Die Plattformen werden in der Regel nach Abschluss der Baumaßnahme geschlossen. Der Zugriff auf Pläne und Berechnungen ist dann nicht mehr möglich. So sinnvoll die Plattformen also fürs Arbeiten sind, als Archiv taugen sie nichts.

Weil aber Planer bestimmte Aufbewahrungsplichten haben, kommen sie um eigene Dokumentationen und die alte Papierakte nicht herum.

Quelle und weitere Informationen:

www.arge-baurecht.com