Bauaufsichtliche Einführung Eurocode 6
Bei der bauaufsichtlichen Einführung des 1. Paketes der europäischen Normen der Reihe DIN EN 1990 bis 1999 - Eurocodes - zum 1. Juli 2012 konnte u. a. der Eurocode 6 - Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - wegen fehlender Voraussetzungen für die Einführung noch nicht berücksichtigt werden.
Seit dem vergangenen Jahr ist es jedoch in bestimmten Fällen abweichend von den Technischen Baubestimmungen möglich, auch Mauerwerk nach Eurocode 6 als gleichwertige Lösung entsprechend § 3 Abs. 3 Satz 3 Musterbauordnung (MBO) vor der Bekanntmachung als Technische Baubestimmung zusammen mit den bereits bauaufsichtlich eingeführten Eurocodeteilen zu bemessen und auszuführen.
Detaillierte Informationen können Sie beiliegendem Schreiben der Bauministerkonferenz entnehmen, das über geplante Vorgehen bei der Einführung des Eurocode 6 informieren soll, damit sich Tragwerkplaner, Prüfsachverständige, Prüfingenieure und andere am Bau Beteiligte rechtzeitig auf die neue Situation einstellen können.
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